Initiativgruppe Gartenordnung Klettenberg:

Kleingärten sind Teil der Lösung

Eine neue Gartenordnung der Stadt Köln ist in Arbeit 


Köln musste nicht erst den Klimanotstand ausrufen; wir selber erleben ihn und freuen uns über Schatten im Garten und über kühlere Luft in Hot Spots wie Klettenberg und Sülz. Und auch auf die Zahlen der Ökologen über das Artensterben muss man nicht hinweisen. Sie sind bekannt. Es ist Zeit zu handeln! Deshalb hatte schon im Juli 2020 der Ratsausschuss Klima, Umwelt und Grün, der für die Kleingartenordnung maßgeblich ist, einstimmig den Beschluss gefasst, dass sie geändert und zeitgemäßer werden soll. Darin steht u.a.: 

  • Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der „Schwarzliste“ stehen (… wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt)
  • Überarbeitung der „Schwarzliste“ der pflanzbaren Gehölze (keine einheimischen Arten verbieten) 
  • Höhere Hecken zulassen (ggf. auch „Fenster“ möglich machen) 

Aufgrund zahlreicher Proteste, Widersprüche und Eingaben an den Ratsausschuss verkündete der im Januar ein Moratorium: „In allen Kölner Kleingartenanlagen, die unter 
die Gartenordnung der Stadt Köln fallen, gilt für Hecken und Baumbestände ab sofort ein Bestandschutz. Verstöße gegen die Wuchshöhe werden nicht sanktioniert.“
 Dies gilt, bis die neue Gartenordnung in Kraft tritt. 

Mehr Blattgrün – mehr Blüten! 
Was die Verbesserung des Stadtklimas und der Ökologie betrifft, sind Kleingärten Teil der Lösung. So auch wissenschaftliche Erkenntnisse. Das liest sich als Zielsetzung so: „Bewahrung und Optimierung der klimatischen Ausgleichsfunktionen von Kleingartenanlagen.“ Erreicht wird das Ziel durch „Mehrung des Grünvolumens.“ Je mehr Laub an Bäumen und Hecken, desto mehr Sauerstoff für die Stadt. Je mehr Verdunstungskälte und Schatten umso mehr senkt sich die Temperatur. Was für das Stadtklima gut ist, ist auch für uns ein Segen. Wir haben in den letzten heißen Sommern Schattenkühle in unseren Gärten schätzen gelernt und erfreuen uns, je mehr es in Gärten grünt und blüht. 

Das Grünvolumen von Obstbäumen ist derzeit aber durch die Gartenordnung auf 4 Meter Höhe und 3 Breite beschränkt. Das sind Maße für Erntemaschinen in gewerblichen Obstplantagen. Wer sich mit Kleingartenordnungen in Deutschland befasst, wird feststellen: Es werden in anderen Städten bereits höhere Wuchshöhen nicht nur erlaubt, sondern auch gefördert. In ihnen gilt mehr Grünvolumen und Ökologie als Gebot der Stunde. Aber eines ist klar: Waldbäume gehören in den Wald und Verkehrssicherheit und das Nachbarschaftsrecht müssen gewahrt werden. 

Das 4×3-Meter-Korsett für Bäume hat historische Gründe. Kleingärten sollten nicht nur der Freizeit dienen, sondern auch der Eigenversorgung, zumal in Kriegs- und Notzeiten. (Unser Kleingarten, 1922 im Zuge von Konrad Adenauers Grüngürtel dem Katholischen Arbeiterverein Sülz zur Pacht übergeben wurde, ist dafür ein Beispiel.) Im Schatten von Bäumen mickern nun mal Kartoffeln, Bohnen oder Salat. Hohe Bäume sollten die Beete nicht verschatten. Auch heute muss (!) zur „Eigenversorgung der Familie“ mindestens 1/3 der Fläche „kleingärtnerisch genutzt werden“, mit „Obst, Gemüse und anderen Früchten“. Für mindestens 10 Prozent dieser Fläche ist sogar der Anbau „einjähriger Nutz- und Ertragskulturen“ vorgeschrieben. Auch das ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Natürlich ist es eine Freude selbst gesäte Radieschen aus der Erde zu ziehen, Mangold und Zucchini zu ernten. Aber Blumenbeete, Gartenteiche für Krötenlaich und Molche und andere Kleinbiotope sollen darunter nicht fallen? Das Positionspapier des Bundesverbandes der Gartenfreunde sagt, sogar Zierbäume und Ziersträucher müssen zur vorgeschriebenen „kleingärtnerischen Nutzung“ gehören. Das ist doch mal was. 

Mehr ökologische Nischen 
Es hat sich rumgesprochen, Kleingärten sind bei der vorherrschenden Agrarindustrie zu ökologischen Nischen geworden für allerlei Getier und Pflanzen. Was Bienen und Schmetterlinge erfreut, erfreut uns auch. Und insbesondere die Vogelwelt. Deshalb sollen in Zukunft auch höhere Hecken mit anderen Grenzabständen zugelassen werden. Die Beschränkung der Heckenhöhe zu den öffentlichen Wegen auf 1,25 Meter muss aber bleiben. Denn unsere Kleingärten liegen auf städtischem Grund und werden vom Steuerzahler mitfinanziert. Er will so wenig wie wir Gartenfreundinnen und –freunde zwischen meterhohen Heckenmauern spazieren gehen. Wir alle wollen in schöne Gärten sehen können. 

Getreu unser Kölner Devise „leben und leben lassen“ sagen wir: „grünen und grünen lassen“.
Die Diskussion in Köln für eine neue Kleingartenordnung ist eröffnet. Es ist der Moment Einfluss zu nehmen. Da simmer dabei. 

Christian Feyerabend, Barbara Göbler, Sascha Worrings

Initiative Gartenordnung Klettenberg
E-Mail: gartenordnung.klettenberg@gmail.com