In Vergangenheit haben wir vermehrt Meldungen über Einbruchdiebstähle in unserer Gartenanlage erhalten. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Stromaggregate laut Ziffer 6 des Merkblatts unseres Kollektiv-Versicherers nur dann versichert sind, wenn keine Unterversicherung vorliegt und die Lauben-Inhaltsversicherungssumme entsprechend angepasst wurde. Zur Ermittlung Ihrer Lauben-Inhaltsversicherungssumme, verweisen wir auf folgendes Merkblatt unserer Kollektiv-Versicherung. Zur Versicherung von Solaranlagen beachten Sie bitte Ziffer 7.2. des Merkblattes.
Um eine Veränderung zu Ihrer Versicherung zu beantragen brauchen wir in jedem Fall einen ausgefüllten Antrag auf dem KVD Formular.
Als kleine Hilfestellung zur Ermittlung der richtigen Versicherungssummen können Sie sich an dem folgenden Beispiel orientieren.